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Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie ist für folgende Dinge zuständig :
- Genehmigung des vom Vorstand aufgestellten Wirtschaftsplanes für das nächste Geschäftsjahr
- Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstandes, des Prüfungsberichtes der Rechnungsprüfer, Entlastung des Vorstandes
- Festsetzung der Höhe und Fälligkeit des Mitgliederbeitrages
- Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes, Wahl der Rechnungsprüfer
- Beschlussfassung über Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins
- Ernennung von Ehrenmitgliedern auf Vorschlag des Vorstands
- Beschlussfassung über die Ablehnung einer Beitragserklärung (§3 Satz 3) und den Ausschluss von Mitgliedern
- Der Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Schatzmeister. Weiterhin gehören dem Vorstand maximal 3 Beisitzer an, wovon einer der Beisitzenden der Vorsitzende des Beirates ist. Sie haben beratende Stimme.
- Der Beirat besteht aus geborenen Mitgliedern und Vertretern von Institutionen des öffentlichen Lebens. Er unterstützt den Vorstand bei der Durchführung seiner Aufgaben und berichtet der Mitgliederversammlung über seine Tätigkeit.
- Die organisatorische und inhaltliche Arbeit des Arbeitskreises wird in Ausschüssen zu einzelnen Aufgabengebieten durchgeführt.
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