Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie ist für folgende Dinge zuständig :
  • Genehmigung des vom Vorstand aufgestellten Wirtschaftsplanes für das nächste Geschäftsjahr
  • Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstandes, des Prüfungsberichtes der Rechnungsprüfer, Entlastung des Vorstandes
  • Festsetzung der Höhe und Fälligkeit des Mitgliederbeitrages
  • Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes, Wahl der Rechnungsprüfer
  • Beschlussfassung über Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins
  • Ernennung von Ehrenmitgliedern auf Vorschlag des Vorstands
  • Beschlussfassung über die Ablehnung einer Beitragserklärung (§3 Satz 3) und den Ausschluss von Mitgliedern

Vorstand
  • Der Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Schatzmeister. Weiterhin gehören dem Vorstand maximal 3 Beisitzer an, wovon einer der Beisitzenden der Vorsitzende des Beirates ist. Sie haben beratende Stimme.

Beirat
  • Der Beirat besteht aus geborenen Mitgliedern und Vertretern von Institutionen des öffentlichen Lebens. Er unterstützt den Vorstand bei der Durchführung seiner Aufgaben und berichtet der Mitgliederversammlung über seine Tätigkeit.

Ausschüsse
  • Die organisatorische und inhaltliche Arbeit des Arbeitskreises wird in Ausschüssen zu einzelnen Aufgabengebieten durchgeführt.
Was ist der Arbeitskreis
Historie
Ziele
Vorteile
Voraussetzungen
Wer ist Mitglied
Wie werde ich Mitglied
Beitrag
Ende der Mitgliedschaft
Mitgliederversammlung
Download Mitgliedsantrag
Satzung
Kontakt